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Beihilfe zu einer Invisalign-Therapie!
Invisalign ist jetzt mit inzwischen 15 Bundesländern in fast allen Bundesländern beihilfefähig. Die Vorraussetzungen dafür: Die Behandlung muss medizinisch notwendig und die Aufwendungen angemessen sein. Der Antrag zur Beihilfe für eine Invisalign-Behandlung ist durch die beihilferechtliche Anerkennung der Therapie und der Unterstützung des Antrags auf Eingliederung in die BhVO durch 15 Bundesländer damit wesentlich leichter.
Der Preis ist heutzutage ein wesentliches Argument für jede Entscheidung, die Sie treffen. Die Entscheidung für eine Zahnkorrektur mit Invisalign ist eine Entscheidung für ein schönes Lächeln. Als erfahrener Invisalign-Behandler können wir Ihnen versichern, dass diese Invistition sich in jedem Fall lohnt. Natürlich werden Kosten auf Sie zukommen, die in der Regel aber mit denen der herkömmlichen Behandlung vergleichbar sind.
Die Kosten für Invisalign sind grundsätzlich davon abhängig, wie komplex Ihr Fall ist und wie der Behandlungsverlauf geplant wird. Das ist aber bei jeder kieferorthopädischen Behandlung der Fall. Sie sollten sich überlegen, ob Ihnen - abgesehen von der medizinischen Notwendigkeit einer Korrektur von Kieferfehlstellungen - ein strahlendes und selbstbewusstes Lächeln den Preis wert ist! Dieses Lächeln können Sie sich dann vom ersten Moment an leisten - denn die Behandlung ist vom ästhetischen Standpunkt aus auf jeden Fall ein großes Plus: Die Korrektur Ihrer Zähne erfolgt ja nahezu unsichtbar, komfortabel und schnell!
Folgende Bundesländer unterstützen den Antrag: Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen–Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Bund hat seine Unterstützung bereits festgelegt und nur die Bescheide zur Bundeswehr und der Bundespolizei stehen noch aus.